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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der ART Digital Solutions HandelsgmbH
Umfang und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ART Digital Solutions HandelsgmbH (nachfolgend ART genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ART gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der ART gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen von ART richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von ART entgegengenommenen Auftrages oder einer von ART ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
Preise und Zahlung
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hard- und Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist ART berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist ART bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ART und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von ART nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen.
In "Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufs-Bedingungen" unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffende Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.
Haftungsausschluss
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
Für eventuelle Streitfälle gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Amstetten vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. ART ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
ART bietet Hard- und Software sowie Support und unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ART übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für vom Anwender verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.
Bei sonstigen Dienstleistungen und beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a., erbringt ART die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. ART übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von ART
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von ART entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von ART zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des ART nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen, oder allfällige Lizenzregelungen, sind zu beachten. Bei individuell von ART erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei ART
ART übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Defekte/beschädigte Ware durch Transport, ist innerhalb 2 Tagen ab Erhalt als solche schriftlich bei ART zu melden, darüber wird es nicht mehr anerkannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ART Digital Solutions HandelsgmbH (nachfolgend ART genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ART gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der ART gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen von ART richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von ART entgegengenommenen Auftrages oder einer von ART ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
Preise und Zahlung
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hard- und Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist ART berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist ART bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber ART und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von ART nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen.
In "Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufs-Bedingungen" unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffende Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.
Haftungsausschluss
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Sonstige Bestimmungen
Für eventuelle Streitfälle gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Amstetten vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. ART ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
ART bietet Hard- und Software sowie Support und unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ART übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für vom Anwender verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.
Bei sonstigen Dienstleistungen und beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a., erbringt ART die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. ART übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von ART
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von ART entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von ART zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des ART nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen, oder allfällige Lizenzregelungen, sind zu beachten. Bei individuell von ART erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei ART
ART übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Defekte/beschädigte Ware durch Transport, ist innerhalb 2 Tagen ab Erhalt als solche schriftlich bei ART zu melden, darüber wird es nicht mehr anerkannt.





